Solidaritätszuschlag 2026: Wer zahlt noch und wie viel?
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Er beträgt 5,5% der jeweiligen Steuer und wurde eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren.
Kurze Geschichte des Soli
- •1991: Erstmals eingeführt als befristete Abgabe (7,5%) zur Finanzierung des Golfkriegs und der Wiedervereinigung
- •1993–1994: Ausgesetzt
- •1995: Wiedereinführung mit 7,5%, ab 1998 auf 5,5% gesenkt
- •Seit 1998: Unverändert bei 5,5%
- •2021: Weitgehende Abschaffung für Einkommensteuerzahler durch Anhebung der Freigrenze
Der Soli wurde politisch immer als "temporäre" Abgabe kommuniziert, besteht aber de facto seit über 30 Jahren. Mehrere Verfassungsklagen wurden abgewiesen — das BVerfG hat den Soli bisher nicht für verfassungswidrig erklärt.
Die Reform 2021: Abschaffung für die meisten Privatpersonen
Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2021 eine hohe Freigrenze eingeführt. Seitdem zahlen etwa 90% der Einkommensteuerzahler keinen Soli mehr.
Die Freigrenze im Detail (2026):
| Veranlagungsart | Freigrenze (ESt) | Entspricht ca. zvE |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung | ca. €17.543 | ca. €68.000 |
| Zusammenveranlagung | ca. €35.086 | ca. €136.000 |
Unterhalb dieser Freigrenze fällt kein Soli an. Oberhalb greift eine Gleitzone (Milderungszone): Der Soli steigt allmählich an, bis er bei voller Höhe (5,5% der ESt) ankommt. Die Milderungszone verhindert einen abrupten Sprung.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit €65.000 zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung) zahlt 2026 keinen Solidaritätszuschlag auf seine Einkommensteuer.
Wer zahlt den Soli weiterhin?
1. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Freigrenze. Jede GmbH zahlt den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer — ab dem ersten Euro Gewinn.
Berechnung:
- •Körperschaftsteuer: 15% auf den Gewinn
- •Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die KSt = 0,825% auf den Gewinn
Bei einem GmbH-Gewinn von €100.000 ergibt sich:
| Steuer | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| KSt (15%) | €100.000 × 15% | €15.000 |
| Soli (5,5% auf KSt) | €15.000 × 5,5% | €825 |
| Summe KSt + Soli | €15.825 |
Die effektive Belastung durch KSt und Soli beträgt also stets 15,825% des Gewinns. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, sodass die Gesamtbelastung auf Unternehmensebene bei typisch 29–33% liegt (je nach kommunalem Hebesatz).
Wichtig: Auch eine UG (haftungsbeschränkt) zahlt den Soli in gleicher Höhe — sie wird steuerlich identisch zur GmbH behandelt. Es gibt keinen Soli-Vorteil für kleinere Kapitalgesellschaften.
2. Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)
Auch auf die Kapitalertragsteuer wird weiterhin Soli erhoben — ohne Freigrenze. Dies betrifft insbesondere:
- •Dividenden aus GmbH-Gewinnausschüttungen
- •Zinserträge
- •Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
Berechnung bei Gewinnausschüttung:
| Steuer | Satz | Effektiver Satz auf Ausschüttung |
|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25% | 25,000% |
| Soli auf KapESt | 5,5% von 25% | 1,375% |
| Summe | 26,375% |
Wird zusätzlich Kirchensteuer erhoben (8% oder 9% auf die KapESt), reduziert sich die KapESt geringfügig durch den Sonderausgabenabzug, und die Gesamtbelastung steigt auf ca. 27,8–27,99%.
3. Gutverdiener oberhalb der Milderungszone
Einkommensteuerzahler mit sehr hohen Einkommen (deutlich über der Freigrenze) zahlen nach wie vor den vollen Soli von 5,5% auf ihre ESt. In der Milderungszone wird ein ermäßigter Satz angewandt.
Gesamtbelastung der GmbH: Die Rolle des Soli
Der Solidaritätszuschlag wirkt auf zwei Ebenen der GmbH-Besteuerung:
Ebene 1 — Unternehmenssteuer:
- •KSt: 15%
- •Soli auf KSt: 0,825%
- •GewSt (Hebesatz 400%): 14%
- •Gesamt auf Unternehmensebene: ca. 29,825%
Ebene 2 — Ausschüttung an Gesellschafter:
- •KapESt: 25%
- •Soli auf KapESt: 1,375%
- •Gesamt auf Ausschüttung: 26,375%
Gesamtbelastung bei vollständiger Ausschüttung (Hebesatz 400%):
Der Gewinn wird zuerst mit ca. 29,825% auf Unternehmensebene besteuert. Vom Restbetrag (70,175%) werden bei Ausschüttung nochmals 26,375% fällig.
Effektive Gesamtbelastung: ca. 48,33% (davon entfallen auf den Soli allein ca. 2,2 Prozentpunkte).
Zum Vergleich: Ohne den Solidaritätszuschlag läge die Gesamtbelastung bei ca. 46,1%. Der Soli kostet eine GmbH mit €100.000 ausgeschüttetem Gewinn also rund €2.200 pro Jahr.
Politische Perspektive: Wird der Soli ganz abgeschafft?
Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags wird seit Jahren politisch diskutiert. Stand 2026 gibt es folgende Positionen:
- •FDP und Teile der CDU/CSU: Fordern die vollständige Abschaffung auch für Kapitalgesellschaften und hohe Einkommen
- •SPD und Grüne: Sehen den Soli als legitime Einnahmequelle des Bundes, die umgewidmet werden könnte (z.B. für Klimaschutz)
- •BVerfG: Hat bisherige Klagen abgewiesen, eine erneute Prüfung ist aber nicht ausgeschlossen
Für die GmbH-Planung sollten Sie den Soli als dauerhaften Bestandteil der Steuerbelastung einkalkulieren. Eine Abschaffung wäre ein Bonus, ist aber nicht absehbar.
Soli und Thesaurierungsstrategie
Der Soli macht die Thesaurierungsstrategie (Gewinne in der GmbH belassen) noch attraktiver: Statt 26,375% Abgeltungsteuer inkl. Soli bei Ausschüttung zahlen Sie bei Thesaurierung nur die Unternehmenssteuer. Jeder Euro, der nicht ausgeschüttet wird, spart 1,375% Soli auf die Kapitalertragsteuer. Bei einem thesaurierten Gewinn von €100.000 sind das €1.375 pro Jahr, die stattdessen im Unternehmen arbeiten können.
Fazit
Der Solidaritätszuschlag trifft GmbHs doppelt: 0,825% auf den Unternehmensgewinn und 1,375% auf jede Ausschüttung. Obwohl die Beträge isoliert betrachtet gering erscheinen, summieren sie sich über die Jahre zu relevanten Summen. Bei der Planung Ihrer GmbH-Steuerstrategie sollte der Soli stets mit einberechnet werden.
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