Gewerbesteuer: Warum der Hebesatz Tausende Euro ausmacht
Was ist der Hebesatz und wie funktioniert die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für Gewerbetreibende in Deutschland. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist deren wichtigste eigene Einnahmequelle. Für GmbH-Inhaber ist der Hebesatz ein wesentlicher Faktor der Gesamtsteuerbelastung — und einer der wenigen, den Sie durch die Wahl des Standorts direkt beeinflussen können.
Die Berechnungsformel im Detail
Die Gewerbesteuer berechnet sich in mehreren Schritten:
Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb (§7 GewStG). Dieser wird durch Hinzurechnungen (§8 GewStG) erhöht und durch Kürzungen (§9 GewStG) gemindert.
Schritt 2: Freibetrag abziehen (nur Personenunternehmen)
Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von €24.500 (§11 Abs. 1 GewStG). GmbHs haben keinen Freibetrag.
Schritt 3: Steuermessbetrag berechnen
Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl, §11 Abs. 2 GewStG) = Steuermessbetrag
Schritt 4: Gewerbesteuer berechnen
Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer
Vollständiges Rechenbeispiel
GmbH mit €200.000 Gewinn in München (Hebesatz 490%):
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gewerbeertrag | €200.000 (nach Hinzurechnungen/Kürzungen) | €200.000 |
| Steuermessbetrag | €200.000 × 3,5% | €7.000 |
| Gewerbesteuer | €7.000 × 490% | €34.300 |
| GewSt als % vom Gewinn | €34.300 / €200.000 | 17,15% |
Gleiche GmbH in Monheim am Rhein (Hebesatz 250%):
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gewerbeertrag | €200.000 | €200.000 |
| Steuermessbetrag | €200.000 × 3,5% | €7.000 |
| Gewerbesteuer | €7.000 × 250% | €17.500 |
| GewSt als % vom Gewinn | €17.500 / €200.000 | 8,75% |
Differenz: €16.800 pro Jahr — nur durch den Standort.
Hebesätze im Vergleich: 15+ Städte
Großstädte und beliebte GmbH-Standorte
| Stadt | Bundesland | Hebesatz 2026 | GewSt bei €100K | GewSt bei €200K | Gesamtsteuer GmbH |
|---|---|---|---|---|---|
| München | Bayern | 490% | €17.150 | €34.300 | 32,98% |
| Frankfurt am Main | Hessen | 460% | €16.100 | €32.200 | 31,93% |
| Hamburg | Hamburg | 470% | €16.450 | €32.900 | 32,28% |
| Berlin | Berlin | 410% | €14.350 | €28.700 | 30,18% |
| Köln | NRW | 475% | €16.625 | €33.250 | 32,45% |
| Stuttgart | BaW | 420% | €14.700 | €29.400 | 30,53% |
| Düsseldorf | NRW | 440% | €15.400 | €30.800 | 31,23% |
| Leipzig | Sachsen | 460% | €16.100 | €32.200 | 31,93% |
Steueroasen im Umland
| Stadt | Bundesland | Hebesatz 2026 | GewSt bei €100K | GewSt bei €200K | Gesamtsteuer GmbH |
|---|---|---|---|---|---|
| Monheim am Rhein | NRW | 250% | €8.750 | €17.500 | 24,58% |
| Grünwald | Bayern | 240% | €8.400 | €16.800 | 24,23% |
| Schönefeld | Brandenburg | 300% | €10.500 | €21.000 | 26,33% |
| Zossen | Brandenburg | 300% | €10.500 | €21.000 | 26,33% |
| Ellerau | Schleswig-Holstein | 280% | €9.800 | €19.600 | 25,63% |
| Eschborn | Hessen | 330% | €11.550 | €23.100 | 27,38% |
| Walldorf | BaW | 360% | €12.600 | €25.200 | 28,43% |
Extrembeispiele
| Stadt | Hebesatz | GewSt bei €100K | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Dierfeld (Eifel) | 900% | €31.500 | Höchster Hebesatz Deutschlands |
| Langenwolschendorf | 200% | €7.000 | Einer der niedrigsten |
| Grünwald | 240% | €8.400 | Beliebt bei Münchner Unternehmern |
| Offenbach am Main | 580% | €20.300 | Einer der höchsten in Großstädten |
Ersparnis-Matrix: München vs. Grünwald
| Gewinn | GewSt München (490%) | GewSt Grünwald (240%) | Jährliche Ersparnis |
|---|---|---|---|
| €50.000 | €8.575 | €4.200 | €4.375 |
| €100.000 | €17.150 | €8.400 | €8.750 |
| €200.000 | €34.300 | €16.800 | €17.500 |
| €500.000 | €85.750 | €42.000 | €43.750 |
| €1.000.000 | €171.500 | €84.000 | €87.500 |
Hinzurechnungen (§8 GewStG) — Was den Gewerbeertrag erhöht
Die Hinzurechnungen sind ein häufig unterschätzter Faktor. Sie erhöhen den Gewerbeertrag über den eigentlichen Gewinn hinaus.
Die wichtigsten Hinzurechnungen
Nach §8 Nr. 1 GewStG werden dem Gewinn hinzugerechnet (soweit sie bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden):
| Position | Hinzurechnungsanteil | Freibetrag |
|---|---|---|
| Entgelte für Schulden (Zinsen) | 25% | Gesamt €200.000 |
| Renten und dauernde Lasten | 25% | (Teil des Gesamtfreibetrags) |
| Miet-/Pachtzinsen für bewegliche WG | 20% × 25% = 5% | (Teil des Gesamtfreibetrags) |
| Miet-/Pachtzinsen für unbewegliche WG | 50% × 25% = 12,5% | (Teil des Gesamtfreibetrags) |
| Lizenzgebühren | 25% | (Teil des Gesamtfreibetrags) |
Wichtig: Es gibt einen Gesamtfreibetrag von €200.000 für alle Hinzurechnungen zusammen (§8 Nr. 1 Satz 4 GewStG). Erst der übersteigende Betrag wird zu 25% hinzugerechnet.
Rechenbeispiel Hinzurechnung
GmbH mit €100.000 Gewinn, die ein Büro für €24.000/Jahr mietet und ein Bankdarlehen mit €10.000/Jahr Zinsen bedient:
| Position | Betrag | Anteil | Hinzurechnung |
|---|---|---|---|
| Zinsen | €10.000 | 100% | €10.000 |
| Büromiete (unbeweglich) | €24.000 | 50% | €12.000 |
| Summe vor Freibetrag | €22.000 | ||
| Freibetrag | −€200.000 | ||
| Hinzurechnung (25% des Übersteigens) | €0 |
In diesem Fall greift der Freibetrag — keine Hinzurechnung. Aber bei größeren Unternehmen mit hohen Mieten und Zinsen kann die Hinzurechnung erheblich sein.
Praxis-Tipp: Bei Mietobjekten in teuren Städten (München, Frankfurt) kann die Hinzurechnung den Gewerbeertrag spürbar erhöhen. Prüfen Sie, ob ein Kauf der Immobilie über eine separate Immobilien-GmbH günstiger ist.
Kürzungen (§9 GewStG) — Was den Gewerbeertrag mindert
Grundbesitz-Kürzung (§9 Nr. 1 Satz 1 GewStG)
1,2% des Einheitswerts des Grundbesitzes werden vom Gewerbeertrag abgezogen. Diese Kürzung ist für die meisten GmbHs gering, da Einheitswerte oft weit unter dem Marktwert liegen.
Erweiterte Kürzung (§9 Nr. 1 Satz 2 GewStG)
Für GmbHs, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, entfällt die Gewerbesteuer komplett. Die gesamten Erträge aus der Grundbesitzverwaltung werden gekürzt.
Voraussetzungen:
- •Ausschließlich Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes
- •Keine andere gewerbliche Tätigkeit (auch nicht geringfügig!)
- •Erlaubte Nebentätigkeiten: Verwaltung von eigenem Kapitalvermögen, Erwerb von Beteiligungen
Praxis-Tipp: Die erweiterte Kürzung ist äußerst streng. Selbst eine einzelne gewerbliche Nebentätigkeit (z.B. Verkauf einer Photovoltaikanlage) kann die gesamte Kürzung gefährden. Trennen Sie gewerbliche und vermögensverwaltende Tätigkeiten unbedingt in separate GmbHs.
Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten (§28 GewStG)
Wenn Ihre GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinden aufgeteilt (zerleget). Der Zerlegungsmaßstab ist grundsätzlich das Verhältnis der Arbeitslöhne in den jeweiligen Betriebsstätten (§29 Abs. 1 GewStG).
Rechenbeispiel Zerlegung
GmbH mit €100.000 Gewerbeertrag, Betriebsstätten in München und Grünwald:
- •Steuermessbetrag: €100.000 × 3,5% = €3.500
- •Arbeitslöhne München: €200.000 (80%)
- •Arbeitslöhne Grünwald: €50.000 (20%)
| Gemeinde | Anteil | Messbetrag | Hebesatz | GewSt |
|---|---|---|---|---|
| München | 80% | €2.800 | 490% | €13.720 |
| Grünwald | 20% | €700 | 240% | €1.680 |
| Gesamt | €15.400 |
Zum Vergleich: Alles in München = €17.150. Ersparnis: €1.750 — nur durch die Verlagerung von 20% der Löhne.
Praxis-Tipp: Wenn Sie Mitarbeiter im Homeoffice in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dort eine Betriebsstätte begründen und den Gewerbesteuermessbetrag zerleget. Die Voraussetzungen sind allerdings streng (feste Einrichtung, dauerhaft zur Verfügung stehend).
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§35 EStG)
Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften gibt es eine wichtige Entlastung: Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, und zwar mit dem 4,0-fachen des Steuermessbetrags (§35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG).
Rechenbeispiel Anrechnung
Einzelunternehmer, Gewerbeertrag €100.000, Hebesatz 400%:
- •Steuermessbetrag: (€100.000 − €24.500 Freibetrag) × 3,5% = €2.643
- •Gewerbesteuer: €2.643 × 400% = €10.570
- •ESt-Anrechnung: €2.643 × 4,0 = €10.570
- •Effektive Gewerbesteuer: €0 (vollständig angerechnet!)
Bei Hebesatz 500%:
- •Gewerbesteuer: €2.643 × 500% = €13.213
- •ESt-Anrechnung: €2.643 × 4,0 = €10.570
- •Effektive Gewerbesteuer: €2.643 (nur der Anteil über 400%)
Wichtig für GmbHs: Diese Anrechnung gilt nicht für Kapitalgesellschaften. Die GmbH zahlt die volle Gewerbesteuer ohne ESt-Anrechnung. Das ist ein wesentlicher Nachteil der GmbH bei niedrigen Gewinnen.
Anrechnungs-Tabelle nach Hebesatz
| Hebesatz | GewSt (EU) | Anrechnung (§35) | Effektive GewSt (EU) | GewSt (GmbH) |
|---|---|---|---|---|
| 200% | 5,25% | 10,50% | 0% | 7,00% |
| 300% | 7,88% | 10,50% | 0% | 10,50% |
| 400% | 10,50% | 10,50% | 0% | 14,00% |
| 450% | 11,81% | 10,50% | 1,31% | 15,75% |
| 490% | 12,86% | 10,50% | 2,36% | 17,15% |
| 580% | 15,23% | 10,50% | 4,73% | 20,30% |
(EU = Einzelunternehmen, bei Gewerbeertrag über Freibetrag)
Virtual-Office-Fallen und Betriebsstätten-Recht
Was zählt als Betriebsstätte?
Nach §12 AO ist eine Betriebsstätte "jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient." Für die Gewerbesteuer ist die Betriebsstätte der Ort, an dem die Steuer zu zahlen ist.
Virtual-Office und Briefkasten-Adressen
Viele GmbHs nutzen sogenannte Virtual Offices, um von einem niedrigen Hebesatz zu profitieren. Aber Vorsicht:
- •Ein reiner Briefkasten ist keine Betriebsstätte
- •Ein Virtual Office (Geschäftsadresse + gelegentliche Nutzung eines Konferenzraums) ist umstritten
- •Das Finanzamt prüft, ob tatsächliche Geschäftstätigkeit am Sitz stattfindet
- •Entscheidend ist, wo die Geschäftsführung ausgeübt wird (Ort der Willensbildung)
BFH-Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff
Der BFH hat in mehreren Urteilen klargestellt:
- •Die Betriebsstätte muss eine gewisse Dauer haben (nicht nur vorübergehend)
- •Der Unternehmer muss eine Verfügungsmacht über die Räume haben
- •Es muss eine geschäftliche Tätigkeit in den Räumen ausgeübt werden
Praxis-Tipp: Wenn Sie einen Standort mit niedrigem Hebesatz wählen, stellen Sie sicher, dass Sie dort tatsächlich regelmäßig arbeiten. Mindestens 1–2 Tage pro Woche Anwesenheit, dokumentiert durch Zutrittsprotokolle, Besprechungsprotokolle oder Abrechnungen. Ein reines Briefkasten-Setup wird bei einer Betriebsprüfung nicht standhalten.
Die Geschäftsleitungs-Betriebsstätte (§10 AO)
Für GmbHs besonders relevant: Der Ort der Geschäftsleitung ist eine eigene Betriebsstätte (§10 AO). Wenn der Geschäftsführer faktisch von zu Hause arbeitet (z.B. in München), kann das Finanzamt argumentieren, dass die Geschäftsleitungs-Betriebsstätte in München liegt — unabhängig vom formalen GmbH-Sitz in Grünwald.
Gewerbesteuer bei der Rechtsformwahl
Die Gewerbesteuer spielt eine entscheidende Rolle beim Vergleich der Rechtsformen. Hier der Überblick:
| Merkmal | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Freibetrag | €24.500 | Keiner |
| Anrechnung auf ESt | Ja (§35 EStG, Faktor 4,0) | Nein |
| Effektive GewSt bei 400% | 0% (unter Freibetrag neutralisiert) | 14,00% |
| Kürzung bei Grundbesitz | Ja | Ja |
| Erweiterte Kürzung | Nicht relevant (kein Gewerbebetrieb) | Ja (bei reiner Immobilienverwaltung) |
Praxis-Tipp: Bei Hebesätzen unter 400% ist die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer praktisch nicht existent. Erst ab 400% entsteht eine Mehrbelastung. Für GmbHs hingegen ist die Gewerbesteuer immer eine reale Belastung — der Hebesatz ist hier ein echter Kostenfaktor.
Historische Entwicklung der Hebesätze
Die Hebesätze sind in den letzten Jahrzehnten tendenziell gestiegen:
| Jahr | Durchschnitt kreisfreie Städte | Durchschnitt alle Gemeinden |
|---|---|---|
| 2000 | 420% | 384% |
| 2010 | 441% | 397% |
| 2015 | 451% | 401% |
| 2020 | 459% | 403% |
| 2025 | 468% | 409% |
Gleichzeitig gibt es einen Wettbewerb zwischen Gemeinden um Unternehmen. Kommunen wie Monheim am Rhein haben ihren Hebesatz bewusst gesenkt, um Unternehmen anzulocken — und sind damit sehr erfolgreich.
Häufige Fehler bei der Standortwahl
- 1.Nur den Hebesatz betrachten — Infrastruktur, Erreichbarkeit und Lebensqualität sind auch wichtig
- 2.Betriebsstätten-Regeln ignorieren — Der Sitz allein reicht nicht; echte Geschäftstätigkeit muss stattfinden
- 3.Zerlegung nicht nutzen — Bei mehreren Standorten die Löhne optimal verteilen
- 4.Umzug nicht ganzheitlich planen — Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Mietkosten am neuen Standort berücksichtigen
- 5.Hinzurechnungen vergessen — Hohe Mieten können den Gewerbeertrag überproportional erhöhen
FAQ
Kann ich den Hebesatz rückwirkend nutzen, wenn ich umziehe?
Nein. Die Gewerbesteuer wird für jeden Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) festgesetzt. Bei einem Umzug im Laufe des Jahres wird der Messbetrag zeitanteilig auf die Gemeinden aufgeteilt (§20 GewStG).
Was passiert, wenn eine Gemeinde den Hebesatz nach meinem Umzug erhöht?
Die Gemeinde kann den Hebesatz jährlich neu festsetzen. Es gibt keine Garantie für einen niedrigen Hebesatz. Monheim am Rhein hat allerdings den niedrigen Hebesatz seit Jahren stabil gehalten — es ist ein bewusstes Geschäftsmodell der Stadt.
Gibt es einen Mindesthebesatz?
Ja, der Mindesthebesatz beträgt 200% (§16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Keine Gemeinde kann darunter gehen. Es gibt Bestrebungen, den Mindesthebesatz auf 280% anzuheben, die bisher aber nicht umgesetzt wurden.
Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer aus?
Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§4 Abs. 5b EStG). Das bedeutet, KSt und GewSt werden beide auf den gleichen Gewinn berechnet — sie addieren sich.
Lohnt sich ein Umzug nur wegen der Gewerbesteuer?
Faustregel: Ab einem Gewinn von €100.000 und einer Hebesatz-Differenz von mindestens 150 Prozentpunkten lohnt sich ein ernsthafter Vergleich. Berechnen Sie die jährliche Ersparnis und vergleichen Sie sie mit den Umzugskosten und ggf. höheren Mieten.
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