GmbH vs. Einzelunternehmen: Ab wann lohnt sich der Wechsel?
Die große Frage: Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH?
Die kurze Antwort: In der Regel ab einem Jahresgewinn von €60.000 bis €80.000, abhängig von Ihrem individuellen Profil. Aber diese Zahl allein sagt wenig — die richtige Antwort erfordert ein tiefes Verständnis der verschiedenen Steuerarten, persönlichen Umstände und langfristigen Planung. In diesem Artikel rechnen wir drei vollständige Szenarien durch und zeigen Ihnen exakt, wie sich die Steuerbelastung zusammensetzt.
Historischer Kontext: Warum die GmbH steuerlich attraktiver geworden ist
Bis 2008 lag der Körperschaftsteuersatz bei 25%. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde er auf 15% gesenkt — ein massiver Vorteil für Kapitalgesellschaften. Gleichzeitig wurde die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (25%) eingeführt. Diese Kombination hat die GmbH für viele Unternehmer erstmals wirklich attraktiv gemacht.
Seit 2021 gilt zudem die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die meisten Einkommensteuerzahler (Freigrenze bei ca. €17.543 ESt), während Kapitalgesellschaften den Soli weiterhin auf die KSt zahlen. Trotzdem bleibt die Gesamtbelastung der GmbH in den meisten Szenarien niedriger.
Wie wird das Einzelunternehmen besteuert?
Als Einzelunternehmer oder Freiberufler sind Sie persönlich steuerpflichtig. Ihr Gewinn fließt direkt in Ihre Einkommensteuererklärung. Die relevanten Steuerarten im Detail:
Einkommensteuer (§32a EStG)
Der progressive Steuertarif steigt von 14% (Eingangssteuersatz) bis auf 45% (Reichensteuersatz ab €277.826). Die wichtigsten Stufen für 2026:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis €11.784 | 0% (Grundfreibetrag) |
| €11.785 – €17.005 | 14% – 24% (progressiv) |
| €17.006 – €66.760 | 24% – 42% (progressiv) |
| €66.761 – €277.825 | 42% (Spitzensteuersatz) |
| Ab €277.826 | 45% (Reichensteuersatz) |
Praxis-Tipp: Der Grundfreibetrag wird fast jährlich angepasst. Prüfen Sie immer die aktuellen Werte für Ihr Veranlagungsjahr.
Gewerbesteuer für Einzelunternehmer
Die Gewerbesteuer berechnet sich als: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5%) × Hebesatz
Einzelunternehmer profitieren vom Freibetrag von €24.500 (§11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Zudem wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG), und zwar mit dem Faktor 4,0 der Steuermesszahl. Bei einem Hebesatz bis ca. 400% neutralisiert die Anrechnung die Gewerbesteuer praktisch vollständig.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% auf die ESt, greift aber erst ab einer Freigrenze von ca. €17.543 ESt (Einzelveranlagung) bzw. €35.086 (Zusammenveranlagung). Kirchensteuer beträgt 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (übrige Länder) auf die ESt.
Wie wird die GmbH besteuert?
Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Ihr Gewinn wird auf Unternehmensebene besteuert:
Körperschaftsteuer (§23 KStG)
Pauschale 15% auf den zu versteuernden Gewinn. Kein progressiver Tarif — das ist der entscheidende Vorteil bei hohen Gewinnen.
Solidaritätszuschlag auf KSt
5,5% auf die Körperschaftsteuer = effektiv 0,825% auf den Gewinn. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Freigrenze.
Gewerbesteuer für GmbHs
Die GmbH hat keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer (anders als Einzelunternehmen). Die Berechnung: Gewerbeertrag × 3,5% × Hebesatz.
| Hebesatz | KSt + Soli | GewSt | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|
| 200% | 15,825% | 7,00% | 22,825% |
| 300% | 15,825% | 10,50% | 26,325% |
| 400% | 15,825% | 14,00% | 29,825% |
| 490% (München) | 15,825% | 17,15% | 32,975% |
| 580% (Offenbach) | 15,825% | 20,30% | 36,125% |
Die zweite Ebene: Entnahme aus der GmbH
Hier liegt die Krux: Geld, das in der GmbH bleibt (Thesaurierung), ist nur mit ca. 30% besteuert. Aber wenn Sie es privat entnehmen, kommen weitere Steuern hinzu.
Option 1: Geschäftsführer-Gehalt — Als Betriebsausgabe der GmbH abzugsfähig, beim GF als Einkommen zu versteuern (Lohnsteuer). Sozialversicherung beachten: Als beherrschender Gesellschafter-GF sind Sie sozialversicherungsfrei (DRV-Befreiung), zahlen aber ggf. privat (PKV, Rentenvorsorge).
Option 2: Gewinnausschüttung — 25% Kapitalertragsteuer + 5,5% Soli darauf = 26,375%. Alternativ Teileinkünfteverfahren (§32d Abs. 2 Nr. 3 EStG): 60% werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, dafür sind Werbungskosten abziehbar.
Option 3: Darlehen — Die GmbH kann dem Gesellschafter ein Darlehen gewähren. Achtung: Zu günstige Konditionen führen zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Marktzins beachten.
Drei vollständige Rechenbeispiele
Beispiel 1: Gewinn €50.000 (unterhalb der Schwelle)
Einzelunternehmen (ledig, keine Kirche, Hebesatz 400%):
- •Gewerbeertrag: €50.000 − €24.500 Freibetrag = €25.500
- •Gewerbesteuer: €25.500 × 3,5% × 400% = €3.570
- •Anrechnung auf ESt (§35 EStG): €25.500 × 3,5% × 4,0 = €3.570
- •ESt auf €50.000: ca. €12.117 (Grundtarif 2026)
- •ESt nach GewSt-Anrechnung: €12.117 − €3.570 = €8.547
- •Soli: entfällt (unter Freigrenze)
- •Gesamtsteuer: €8.547 + €3.570 = €12.117
- •Effektive Steuerquote: 24,2%
GmbH (GF-Gehalt €45.000, Restgewinn thesauriert):
- •GmbH-Gewinn nach GF-Gehalt: €50.000 − €45.000 = €5.000
- •KSt + Soli auf €5.000: €791
- •GewSt auf €5.000: €700
- •ESt auf GF-Gehalt €45.000 (nach Abzügen ca. €42.000 zvE): ca. €10.342
- •Soli auf ESt: entfällt (unter Freigrenze)
- •Gesamtsteuer: €791 + €700 + €10.342 = €11.833
- •Effektive Steuerquote: 23,7%
Ergebnis: Minimaler Unterschied. Die GmbH spart nur ca. €284. Berücksichtigt man die GmbH-Kosten (Steuerberater, IHK, Offenlegung), ist das Einzelunternehmen hier klar günstiger.
Beispiel 2: Gewinn €150.000 (mittlerer Bereich)
Einzelunternehmen (ledig, Hebesatz 400%):
- •Gewerbeertrag: €150.000 − €24.500 = €125.500
- •Gewerbesteuer: €125.500 × 3,5% × 400% = €17.570
- •Anrechnung auf ESt: €125.500 × 3,5% × 4,0 = €17.570
- •ESt auf €150.000: ca. €50.866
- •ESt nach Anrechnung: €50.866 − €17.570 = €33.296
- •Soli: ca. €1.831 (5,5% auf €50.866 abzgl. Freigrenze)
- •Gesamtsteuer: €33.296 + €17.570 + €1.831 = €52.697
- •Effektive Steuerquote: 35,1%
GmbH (GF-Gehalt €70.000, Rest thesauriert):
- •GmbH-Gewinn nach GF-Gehalt: €80.000
- •KSt + Soli: €12.660
- •GewSt (400%): €11.200
- •ESt auf GF-Gehalt (zvE ca. €65.000): ca. €17.950
- •Soli auf ESt: ca. €987
- •Gesamtsteuer (ohne Ausschüttung): €42.797
- •Effektive Steuerquote: 28,5%
Falls €30.000 zusätzlich ausgeschüttet werden: KapESt: €7.913 → Gesamtquote: 33,8%
Ergebnis: Die GmbH spart ca. €10.000/Jahr (bei Thesaurierung) bzw. ca. €2.000 (bei voller Entnahme).
Beispiel 3: Gewinn €300.000 (hohes Einkommen)
Einzelunternehmen (ledig, Hebesatz 400%):
- •Gewerbeertrag: €275.500
- •Gewerbesteuer: €38.570
- •ESt auf €300.000: ca. €115.681
- •ESt nach Anrechnung: €115.681 − €38.570 = €77.111
- •Soli: ca. €6.362
- •Gesamtsteuer: €77.111 + €38.570 + €6.362 = €122.043
- •Effektive Steuerquote: 40,7%
GmbH (GF-Gehalt €90.000, Rest thesauriert):
- •GmbH-Gewinn: €210.000
- •KSt + Soli: €33.233
- •GewSt: €29.400
- •ESt auf GF-Gehalt (zvE ca. €85.000): ca. €26.654
- •Soli: ca. €1.466
- •Gesamtsteuer (ohne Ausschüttung): €90.753
- •Effektive Steuerquote: 30,3%
Ergebnis: Die GmbH spart ca. €31.000/Jahr bei Thesaurierung. Selbst bei voller Ausschüttung des Restgewinns spart die GmbH noch ca. €12.000.
Der Ehegattensplitting-Effekt
Für verheiratete Einzelunternehmer mit Zusammenveranlagung verschiebt sich der Break-Even-Punkt deutlich nach oben. Durch das Ehegattensplitting (§32a Abs. 5 EStG) wird das Einkommen fiktiv auf beide Partner aufgeteilt und doppelt nach dem Grundtarif besteuert.
Beispiel: Bei €150.000 Gewinn und einem nicht berufstätigen Ehepartner:
- •Einzelunternehmen mit Splitting: effektive Steuerquote ca. 28,8% statt 35,1%
- •Das verschiebt den Break-Even auf ca. €100.000–€120.000
Praxis-Tipp: Wenn Ihr Ehepartner in der GmbH mitarbeitet (z.B. als Minijobber oder Teilzeitkraft), können Sie den Splittingvorteil mit der GmbH-Struktur kombinieren. Das Gehalt des Ehepartners ist dann Betriebsausgabe der GmbH.
Break-Even-Analyse: Die Schwellenwerte
| Szenario | Break-Even (Gewinn) |
|---|---|
| Ledig, Hebesatz 400%, volle Entnahme | ca. €80.000 |
| Ledig, Hebesatz 400%, 50% Thesaurierung | ca. €55.000 |
| Ledig, Hebesatz 250%, volle Entnahme | ca. €65.000 |
| Verheiratet (Splitting), Hebesatz 400%, volle Entnahme | ca. €110.000 |
| Verheiratet (Splitting), Hebesatz 400%, 50% Thesaurierung | ca. €75.000 |
Administrativer Overhead der GmbH
Die GmbH bringt erhebliche Verwaltungspflichten mit sich:
- 1.Doppelte Buchführung (§238 HGB) — Pflicht, kein Überschussrechnung möglich
- 2.Jahresabschluss (Bilanz + GuV) — Muss von Steuerberater erstellt werden
- 3.Offenlegung im Bundesanzeiger — Je nach Größenklasse (§267 HGB) unterschiedlicher Umfang
- 4.IHK-Pflichtmitgliedschaft — Beiträge je nach Umsatz und Region (€150–€5.000+/Jahr)
- 5.Lohnbuchhaltung — Für GF-Gehalt und ggf. Mitarbeiter
- 6.Gesellschafterbeschlüsse — Mindestens einmal jährlich (Feststellung Jahresabschluss, Entlastung GF)
- 1.Nur die Unternehmensebene vergleichen — Die 15% KSt sehen verlockend aus, aber die Entnahmebesteuerung wird vergessen
- 2.GmbH-Kosten unterschätzen — €4.000–€8.000 Mehrkosten p.a. fressen bei niedrigen Gewinnen den Steuervorteil auf
- 3.Gewerbesteuer-Anrechnung vergessen — Einzelunternehmer zahlen bei Hebesatz ≤ 400% praktisch keine echte Gewerbesteuer
- 4.Zeitwert des Geldes ignorieren — Thesaurierte Gewinne in der GmbH können reinvestiert werden (Zinseszinseffekt)
- 5.Ehegattensplitting nicht berücksichtigen — Kann den Break-Even um €20.000–€40.000 verschieben
Jährliche Kosten für eine typische Ein-Personen-GmbH:
| Position | Kosten pro Jahr |
|---|---|
| Steuerberater (Buchhaltung + Jahresabschluss) | €3.000 – €6.000 |
| IHK-Beitrag | €150 – €500 |
| Bundesanzeiger (Offenlegung) | €50 – €200 |
| Geschäftskonto | €60 – €360 |
| D&O-Versicherung (optional) | €300 – €800 |
| Summe | €3.560 – €7.860 |
Exit-Strategie: Steuerliche Auswirkungen beim Verkauf
Ein oft übersehener Aspekt ist die Besteuerung beim Verkauf des Unternehmens.
Einzelunternehmen verkaufen
Der Veräußerungsgewinn wird nach §16, §34 EStG besteuert. Der Freibetrag (§16 Abs. 4 EStG) beträgt €45.000, wird aber ab einem Veräußerungsgewinn von €136.000 abgeschmolzen. Außerdem gibt es die Fünftelregelung (§34 Abs. 1 EStG) zur Milderung der Progressionswirkung.
GmbH-Anteile verkaufen
Der Verkauf von GmbH-Anteilen unterliegt dem Teileinkünfteverfahren: 60% des Gewinns werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§3 Nr. 40 lit. c EStG). 40% sind steuerfrei.
Praxis-Tipp: Bei einer Holding-Struktur können GmbH-Anteile nahezu steuerfrei (1,5% effektiv) in der Holding vereinnahmt werden. Dies ist ein starkes Argument für die frühzeitige Einrichtung einer Holding.
Häufige Fehler beim Rechtsformvergleich
FAQ
Kann ich jederzeit von Einzelunternehmen zur GmbH wechseln?
Ja, durch Einbringung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) oder durch Neugründung einer GmbH. Die Einbringung nach §20 UmwStG kann steuerneutral erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (insb. Gewährung von Gesellschaftsanteilen). Beachten Sie die 7-jährige Sperrfrist (§22 UmwStG).
Was passiert mit Verlusten bei der Umwandlung?
Verlustvorträge des Einzelunternehmens gehen bei der Einbringung grundsätzlich nicht auf die GmbH über. Sie verbleiben beim Einzelunternehmer und können dort weiter genutzt werden.
Muss ich einen Steuerberater beauftragen?
Gesetzlich nicht zwingend, aber in der Praxis unverzichtbar. Die GmbH hat Bilanzierungspflicht, und Fehler können zu Haftungsrisiken für den Geschäftsführer führen. Für Einzelunternehmer ist der Steuerberater ab einer gewissen Komplexität ebenfalls empfehlenswert.
Wie schnell kann ich die Rechtsform wechseln?
Eine Neugründung dauert 4–8 Wochen. Eine formwechselnde Umwandlung ist komplexer und kann 3–6 Monate dauern. Planen Sie den Wechsel idealerweise zum Jahreswechsel.
Lohnt sich eine UG als Zwischenschritt?
Die UG (haftungsbeschränkt) hat dieselbe Besteuerung wie die GmbH, aber nur €1 Stammkapital. Nachteil: 25% des Jahresgewinns müssen in die Rücklage eingestellt werden (Ansparpflicht nach §5a GmbHG), bis €25.000 erreicht sind. Für viele ist die UG ein guter Einstieg, wenn das Stammkapital fehlt.
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