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Steuerstrategie14 min9. Februar 2026

GmbH Steuern sparen: 7 legale Strategien für 2026

Warum Steueroptimierung in der GmbH so wirkungsvoll ist

Die GmbH bietet gegenüber dem Einzelunternehmen einen entscheidenden Vorteil: Sie ist ein eigenständiges Steuersubjekt. Das bedeutet, dass Unternehmensgewinne zunächst nur mit rund 30 % Gesamtsteuer (Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer) belastet werden — deutlich weniger als der persönliche Spitzensteuersatz von 42 % bzw. 45 %. Erst bei der Ausschüttung an den Gesellschafter fällt zusätzlich Abgeltungsteuer an.

Dieser zweistufige Besteuerungsmechanismus eröffnet zahlreiche legale Gestaltungsspielräume. Wer diese kennt und konsequent nutzt, kann die effektive Steuerlast seiner GmbH erheblich senken — vollkommen legal und im Einklang mit dem Gesetz.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen 7 bewährte Strategien vor, mit denen Sie als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Steuern sparen können. Jede Strategie wird mit Gesetzesverweisen, konkreten Zahlenbeispielen und Praxis-Tipps erläutert.

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Strategie 1: Das optimale Geschäftsführer-Gehalt

Das Prinzip

Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers ist für die GmbH eine Betriebsausgabe und mindert den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn. Beim Geschäftsführer wird es als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§19 EStG) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Die Kunst liegt darin, das Gehalt so zu bemessen, dass die Gesamtsteuerbelastung aus Unternehmens- und Privatebene minimiert wird. Ein zu niedriges Gehalt verschenkt den Grundfreibetrag und niedrige Progressionsstufen. Ein zu hohes Gehalt wird mit bis zu 45 % Einkommensteuer belastet und riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach §8 Abs. 3 Satz 2 KStG.

Rechenbeispiel

Angenommen, die GmbH erwirtschaftet einen Gewinn von €200.000 vor GF-Gehalt (Hebesatz 400 %):

SzenarioGF-GehaltVerbleibender Gewinn GmbHKSt + GewSt (ca. 30 %)ESt auf Gehalt (ca.)Gesamtsteuer
Zu niedrig€30.000€170.000€50.700€2.700€53.400
Optimal€90.000€110.000€32.800€24.000€56.800
Zu hoch€160.000€40.000€11.900€52.000€63.900

Das optimale Gehalt liegt in diesem Beispiel bei ca. €80.000–€100.000 — abhängig von Familienstand, Kirchensteuer und weiteren Einkünften. Ab diesem Bereich steigt der Grenzsteuersatz über 42 %, was höher ist als die ca. 30 % Unternehmenssteuer auf der GmbH-Ebene.

Rechtlicher Rahmen

Das Finanzamt prüft die Angemessenheit des GF-Gehalts anhand von Fremdvergleichsgrundsätzen. Maßstäbe sind unter anderem Branche, Unternehmensgröße, Umsatz und Ertragslage. Der Bundesfinanzhof hat hierzu umfangreiche Rechtsprechung entwickelt (z. B. BFH, I R 44/19).

Praxis-Tipp: Nutzen Sie unseren [GF-Gehalt-Rechner](/rechner/gf-gehalt), um das optimale Gehalt für Ihre individuelle Situation zu berechnen.

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Strategie 2: Thesaurierung statt Ausschüttung

Das Prinzip

Gewinne, die in der GmbH verbleiben (thesauriert werden), unterliegen nur der Unternehmenssteuer von ca. 30 %. Erst bei einer Ausschüttung an den Gesellschafter kommt die Abgeltungsteuer von 25 % + Soli (effektiv 26,375 %) auf den ausgeschütteten Betrag hinzu — oder das Teileinkünfteverfahren (§3 Nr. 40 EStG), bei dem 60 % der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Wer Gewinne nicht sofort benötigt, kann durch Thesaurierung die Gesamtsteuerbelastung erheblich senken und das Kapital im Unternehmen arbeiten lassen.

Rechenbeispiel

Bei einem GmbH-Gewinn von €100.000 (nach GF-Gehalt, Hebesatz 400 %):

VarianteSteuer GmbH-EbeneSteuer GesellschafterNetto beim Gesellschafter
Sofort ausschütten€29.825€18.505 (AbgSt auf €70.175)€51.670
Thesaurieren€29.825€0 (vorerst)€70.175 im Unternehmen

Die Differenz von €18.505 bleibt bei Thesaurierung im Unternehmen und kann reinvestiert werden. Die Steuer wird erst bei späterer Ausschüttung fällig — ein Steuerstundungseffekt, der über Jahre einen erheblichen Zinsvorteil bringt.

Wann lohnt sich Thesaurierung besonders?

  • Sie planen Investitionen in den nächsten Jahren
  • Sie möchten Rücklagen für Krisenzeiten bilden
  • Sie wollen Kapital in Wertpapiere oder Immobilien innerhalb der GmbH anlegen
  • Sie streben eine Holding-Struktur an (→ Strategie 6)

Gesetzliche Grundlage

  • Körperschaftsteuer: §23 Abs. 1 KStG (15 %)
  • Solidaritätszuschlag: §3 SolzG (5,5 % auf KSt)
  • Gewerbesteuer: §11 GewStG
  • Abgeltungsteuer bei Ausschüttung: §32d EStG (25 %)

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Strategie 3: Firmenwagen über die GmbH

Das Prinzip

Ein Firmenwagen, der auch privat genutzt wird, ist ein steuerlich attraktiver Sachbezug. Die GmbH setzt alle Kosten (Leasing, Versicherung, Kraftstoff, Wartung) als Betriebsausgabe ab und mindert damit ihren steuerpflichtigen Gewinn. Der Geschäftsführer muss den privaten Nutzungsanteil als geldwerten Vorteil versteuern — entweder nach der 1-%-Regel oder dem Fahrtenbuch.

Die 1-%-Regel (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommen 0,03 % pro Entfernungskilometer hinzu.

Rechenbeispiel: BMW 5er (Bruttolistenpreis €65.000)

PositionBetrag pro Jahr
Tatsächliche Kosten (Leasing, Versicherung, etc.)€12.000
Geldwerter Vorteil (1 % × €65.000 × 12)€7.800
ESt auf geldwerten Vorteil (ca. 42 %)€3.276
Nettoersparnis gegenüber Privatkaufca. €5.000–€7.000/Jahr

Die GmbH spart auf die €12.000 Betriebsausgaben rund €3.600 an Unternehmenssteuer. Der Gesellschafter zahlt nur ca. €3.276 Einkommensteuer auf den deutlich niedrigeren geldwerten Vorteil. Gegenüber einem Privatkauf aus versteuertem Nettoeinkommen ergibt sich ein erheblicher Vorteil.

Fahrtenbuch als Alternative

Bei geringem Privatanteil kann das Fahrtenbuch günstiger sein. Hier wird nur der tatsächliche Privatanteil an den Gesamtkosten versteuert. Die Anforderungen sind allerdings streng: Das Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und in gebundener Form geführt werden (BFH, VI R 33/10).

Elektrofahrzeuge: Zusätzlicher Steuervorteil

Für reine Elektrofahrzeuge bis €70.000 Bruttolistenpreis gilt die 0,25-%-Regel (§6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG). Der geldwerte Vorteil sinkt damit auf ein Viertel — eine enorme Zusatzersparnis, die den Firmenwagen noch attraktiver macht.

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Strategie 4: Betriebliche Altersvorsorge über die GmbH

Das Prinzip

Pensionszusagen an den Gesellschafter-Geschäftsführer sind für die GmbH Betriebsausgaben (§6a EStG). Die GmbH bildet eine Pensionsrückstellung in der Bilanz, die den steuerpflichtigen Gewinn mindert — ohne dass tatsächlich Geld abfließt. Das Kapital bleibt im Unternehmen und kann investiert werden.

Rechenbeispiel

Eine Pensionszusage mit einer jährlichen Rückstellungszuführung von €25.000:

PositionBetrag
Jährliche Zuführung zur Pensionsrückstellung€25.000
Steuerersparnis GmbH (ca. 30 %)€7.500
Aufgebaute Rückstellung nach 20 Jahren€500.000+

Über 20 Jahre spart die GmbH damit rund €150.000 an Steuern, während gleichzeitig eine substanzielle Altersvorsorge für den Geschäftsführer aufgebaut wird.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Die Pensionszusage muss schriftlich, klar und eindeutig formuliert sein (§6a Abs. 1 Nr. 3 EStG)
  • Die zugesagte Rente muss angemessen sein (Erdienbarkeit: mindestens 10 Jahre bis zum Pensionsalter, BFH-Rechtsprechung)
  • Eine Rückdeckungsversicherung ist empfehlenswert, um die spätere Zahlung zu sichern
  • Die Pensionszusage darf nicht als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden — Fremdvergleich ist entscheidend

Alternativen zur Pensionszusage

  • Unterstützungskasse: Auslagerung der Altersvorsorge an einen externen Träger
  • Direktversicherung: Beiträge bis €7.248 (2026) sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§3 Nr. 63 EStG)
  • Zeitwertkonten: Ansparung für vorgezogenen Ruhestand

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Strategie 5: Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG

Das Prinzip

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bereits vor der Investition gewinnmindernd abzuziehen. Das schafft einen gezielten Steuerstundungseffekt.

Voraussetzungen (§7g Abs. 1 EStG)

  • Das Betriebsvermögen der GmbH darf €200.000 nicht übersteigen (maßgeblich ist das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird)
  • Das Wirtschaftsgut muss in den folgenden drei Jahren angeschafft werden
  • Es muss mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden
  • Maximaler IAB pro Betrieb: €200.000 (Summe aller bestehenden IAB)

Rechenbeispiel

Die GmbH plant die Anschaffung einer Maschine für €80.000 im nächsten Jahr:

PositionBetrag
Geplante Anschaffungskosten€80.000
IAB (50 % vorab abziehen)€40.000
Steuerersparnis im laufenden Jahr (ca. 30 %)€12.000

Im Jahr der Anschaffung wird der IAB aufgelöst und die Anschaffungskosten um den Betrag gemindert (§7g Abs. 2 EStG). Zusätzlich kann eine Sonderabschreibung von 20 % der (geminderten) Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr geltend gemacht werden (§7g Abs. 5 EStG).

Gestaltungsmöglichkeit: Gewinnsteuerung

Der IAB ist ein mächtiges Instrument zur Gewinnglättung. In einem besonders ertragreichen Jahr kann ein IAB für geplante Investitionen gebildet werden, um die Steuerlast gezielt zu senken. Wird die Investition nicht innerhalb von drei Jahren durchgeführt, muss der IAB rückgängig gemacht werden — inklusive Verzinsung nach §233a AO.

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Strategie 6: Holding-Struktur aufbauen

Das Prinzip

Bei einer Holding-Struktur hält eine Muttergesellschaft (Holding-GmbH) die Anteile an einer oder mehreren operativen Tochter-GmbHs. Der zentrale steuerliche Vorteil: Gewinnausschüttungen von der Tochter- an die Muttergesellschaft sind zu 95 % steuerfrei (§8b Abs. 1 und 5 KStG). Nur 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und werden besteuert.

Ebenso sind Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Tochteranteilen zu 95 % steuerfrei (§8b Abs. 2 KStG).

Rechenbeispiel: Mit und ohne Holding

Die operative GmbH schüttet €100.000 Gewinn aus:

PositionOhne Holding (direkt an Person)Mit Holding
Ausschüttung€100.000€100.000
Steuer auf Ausschüttung€26.375 (AbgSt + Soli)€1.500 (ca. 30 % auf 5 %)
Netto verfügbar€73.625€98.500
Ersparnis durch Holding€24.875

Die Holding-GmbH hat somit fast den gesamten Betrag zur Reinvestition verfügbar. Erst bei einer späteren Ausschüttung von der Holding an die natürliche Person fällt Abgeltungsteuer an.

Wann lohnt sich eine Holding?

  • Ab ca. €50.000–€100.000 Jahresgewinn, der nicht privat benötigt wird
  • Bei Plänen für Unternehmensverkäufe (95 % steuerfrei nach §8b Abs. 2 KStG)
  • Zur Vermögenssicherung: Die Holding isoliert angespartes Vermögen vom operativen Risiko
  • Bei mehreren Geschäftsfeldern, die in eigenen GmbHs betrieben werden
  • Für die Kapitalanlage (insbesondere Trading-GmbH als Tochter)

Kosten der Holding

Bedenken Sie die laufenden Zusatzkosten: doppelte Buchführung, zweiter Jahresabschluss, IHK-Beitrag und höherer Steuerberater-Aufwand. Ab einem relevanten Gewinnvolumen überwiegen die Steuervorteile diese Kosten deutlich.

Praxis-Tipp: Berechnen Sie mit unserem [Holding-Rechner](/rechner/holding), ob sich eine Holding-Struktur für Ihre Situation lohnt.

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Strategie 7: Immobilien in der GmbH

Das Prinzip

Immobilien können in einer GmbH gehalten werden, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Der wichtigste Hebel ist die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer nach §9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Eine GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, wird vollständig von der Gewerbesteuer befreit.

Rechenbeispiel: Immobilien-GmbH mit erweiterter Kürzung

Eine Immobilien-GmbH erzielt €150.000 Mieteinnahmen (nach Abzug aller Kosten):

PositionOhne erweiterte KürzungMit erweiterter Kürzung
Körperschaftsteuer + Soli (15,825 %)€23.738€23.738
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %)€21.000€0
Gesamtsteuer€44.738€23.738
Ersparnis€21.000/Jahr

Die Steuerbelastung sinkt von ca. 30 % auf nur 15,825 % — nahezu eine Halbierung.

Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung

Die Anforderungen sind streng und bei Verstößen entfällt die gesamte Kürzung:

  • Die GmbH darf ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen
  • Erlaubt sind daneben nur: Verwaltung eigenen Kapitalvermögens, Errichtung und Veräußerung von Wohnbauten
  • Nicht erlaubt: gewerbliche Tätigkeiten, auch nicht in geringem Umfang (z. B. gewerbliche Vermietung von Betriebsvorrichtungen)
  • Nebentätigkeiten wie die Lieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen können schädlich sein (BFH, III R 13/22)

Weitere Vorteile von Immobilien in der GmbH

  • Lineare AfA auf Gebäude (2 % bei Wohngebäuden vor 1925: 2,5 %, Neubauten ab 2023: 3 % gemäß §7 Abs. 4 EStG)
  • Keine 10-Jahres-Frist: Während Privatpersonen nach §23 EStG Spekulationssteuer zahlen, entfällt diese Frist für die GmbH (allerdings ist der Veräußerungsgewinn in der GmbH steuerpflichtig)
  • Finanzierungsvorteile: Zinsen sind als Betriebsausgabe voll abzugsfähig (unter Beachtung der Zinsschranke §4h EStG bei Betrieben mit über €3 Mio. Zinsaufwand)

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Warnung: Was Sie vermeiden sollten — vGA und andere Risiken

Bei aller Steueroptimierung gibt es klare rote Linien, deren Überschreitung teuer werden kann:

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) — §8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, der einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre. Häufige Fallstricke:

  • Überhöhtes GF-Gehalt: Gehalt deutlich über dem branchenüblichen Niveau
  • Unangemessene Tantiemen: Mehr als 25 % des Jahresüberschusses gelten als kritisch
  • Privatnutzung von GmbH-Vermögen ohne angemessenes Entgelt (z. B. Firmenimmobilie, Darlehen)
  • Verrechnungspreise zwischen nahestehenden Gesellschaften, die nicht marktüblich sind

Konsequenz einer vGA: Der Betrag wird dem GmbH-Gewinn wieder hinzugerechnet (keine Betriebsausgabe) und beim Gesellschafter als Kapitalertrag besteuert — Doppelbesteuerung.

Weitere Risiken

  • Gestaltungsmissbrauch (§42 AO): Rein steuerlich motivierte Konstruktionen ohne wirtschaftlichen Gehalt werden vom Finanzamt nicht anerkannt
  • Dokumentationspflichten: Fehlende oder unzureichende Dokumentation (z. B. beim Fahrtenbuch oder bei Verrechnungspreisen) kann zum Verlust der Steuervorteile führen
  • Mindestbesteuerung bei Verlustvorträgen: Verluste über €1 Mio. können nur zu 60 % mit Gewinnen verrechnet werden (§10d Abs. 2 EStG i. V. m. §8 Abs. 1 KStG)

Goldene Regel

> Jede Gestaltung muss einem Fremdvergleich standhalten. Fragen Sie sich: „Würde ein unabhängiger Geschäftsführer ohne Beteiligung an der GmbH denselben Vertrag erhalten?" Wenn ja, sind Sie auf der sicheren Seite.

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Zusammenfassung: Alle 7 Strategien im Überblick

#StrategieTypische Ersparnis/JahrKomplexität
1Optimales GF-Gehalt€5.000–€15.000Niedrig
2Thesaurierung€10.000–€50.000+Niedrig
3Firmenwagen€3.000–€8.000Mittel
4Betriebliche Altersvorsorge€5.000–€15.000Mittel
5Investitionsabzugsbetrag€5.000–€20.000Niedrig
6Holding-Struktur€10.000–€100.000+Hoch
7Immobilien in der GmbH€10.000–€50.000+Hoch

Die Strategien lassen sich vielfach kombinieren. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann beispielsweise ein optimales Gehalt beziehen (1), verbleibende Gewinne thesaurieren (2), einen Firmenwagen nutzen (3), eine Pensionszusage erhalten (4) und über eine Holding-Struktur (6) in Immobilien (7) investieren. In Summe kann die effektive Steuerbelastung so um 30–50 % gegenüber einer naiven Gestaltung sinken.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich alle 7 Strategien gleichzeitig nutzen?

Grundsätzlich ja. Die Strategien schließen sich nicht gegenseitig aus. Allerdings müssen Sie die jeweiligen Voraussetzungen einzeln erfüllen. So erfordert die erweiterte Kürzung bei Immobilien (Strategie 7) eine ausschließliche Grundbesitzverwaltung, was eine operative Tätigkeit in derselben GmbH ausschließt. In der Praxis wird dies über eine Holding-Struktur gelöst: operative GmbH + Immobilien-GmbH unter einem Holding-Dach.

Brauche ich für jede Strategie einen Steuerberater?

Für Strategien mit niedriger Komplexität (GF-Gehalt, Thesaurierung, IAB) können Sie die Grundzüge selbst umsetzen — unsere Rechner helfen dabei. Für Pensionszusagen, Holding-Strukturen und Immobilien-GmbHs ist eine qualifizierte steuerliche Beratung zwingend empfehlenswert, da Fehler teuer werden können.

Ab welchem Gewinn lohnt sich die Steueroptimierung?

Bereits ab €50.000 Jahresgewinn können einfache Strategien wie das optimale GF-Gehalt und Thesaurierung einen spürbaren Unterschied machen. Holding-Strukturen und Immobilien-GmbHs rechnen sich typischerweise ab €100.000–€150.000 laufendem Gewinn.

Wie prüft das Finanzamt die Angemessenheit?

Das Finanzamt wendet den Fremdvergleichsgrundsatz an (§1 AStG, §8 Abs. 3 KStG). Es vergleicht Ihre Konditionen mit dem, was zwischen fremden Dritten üblich wäre. Für GF-Gehälter gibt es Richtwerte in Gehaltsstudien (z. B. BBE-Gehaltsstrukturuntersuchung). Bei Abweichungen fordert das Finanzamt eine Begründung an.

Sind diese Strategien auch 2026 noch aktuell?

Ja. Die hier dargestellten Strategien basieren auf dem aktuellen Rechtsstand 2025/2026. Die grundlegenden Steuersätze (15 % KSt, 3,5 % GewSt-Messzahl, 25 % AbgSt) sind seit 2008 stabil. Gesetzesänderungen — insbesondere bei §7g EStG und Elektrofahrzeug-Regelungen — sollten Sie jährlich prüfen. Wir aktualisieren unsere Rechner entsprechend.

Was passiert, wenn das Finanzamt eine vGA feststellt?

Die vGA wird dem GmbH-Gewinn hinzugerechnet und zusätzlich beim Gesellschafter als Kapitalertrag besteuert. Es kommt zur Doppelbesteuerung, zuzüglich Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr (§238 Abs. 1a AO). Bei Vorsatz drohen zudem steuerstrafrechtliche Konsequenzen (§370 AO).

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Fazit: Steuern sparen mit System

Steueroptimierung in der GmbH ist kein Hexenwerk — aber sie erfordert Planung, Wissen und die richtigen Werkzeuge. Die 7 Strategien in diesem Artikel bilden das Fundament einer effizienten Steuergestaltung. Entscheidend ist, dass jede Maßnahme sauber dokumentiert, wirtschaftlich begründet und mit dem Steuerberater abgestimmt ist.

Der erste Schritt ist immer die Berechnung Ihrer individuellen Situation. Denn was für eine GmbH mit €80.000 Gewinn optimal ist, kann bei €500.000 Gewinn ganz anders aussehen.

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