GF-Gehalt optimieren: So finden Sie den steuerlichen Sweet Spot
Warum das GF-Gehalt entscheidend ist
Als GmbH-Geschäftsführer und gleichzeitig Gesellschafter bestimmen Sie Ihr eigenes Gehalt. Dieses Gehalt ist eine Betriebsausgabe der GmbH — es reduziert also den Gewinn und damit die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Gleichzeitig zahlen Sie auf das Gehalt persönliche Einkommensteuer. Die Kunst liegt darin, den Punkt zu finden, an dem die Gesamtsteuerbelastung — über beide Ebenen hinweg — minimal ist.
Dieser Artikel zeigt Ihnen die mathematische Logik hinter der Optimierung, gibt Ihnen konkrete Zahlen für verschiedene Gewinnhöhen und erklärt, welche Grenzen das Finanzamt setzt.
Die zwei Steuer-Ebenen im Zusammenspiel
Ebene 1 — GmbH:
- •Körperschaftsteuer: 15% auf den Gewinn (nach Abzug des GF-Gehalts)
- •Solidaritätszuschlag: 0,825% (5,5% auf KSt)
- •Gewerbesteuer: 3,5% × Hebesatz auf den Gewinn
Ebene 2 — Geschäftsführer (privat):
- •Einkommensteuer: progressiv 14% bis 45%
- •Solidaritätszuschlag: 5,5% auf ESt (mit Freigrenze)
- •Ggf. Kirchensteuer: 8–9% auf ESt
Ebene 3 — Gewinnausschüttung (wenn Gewinn entnommen wird):
- •Kapitalertragsteuer: 25% + 5,5% Soli = 26,375% auf den ausgeschütteten Betrag
- •Oder Teileinkünfteverfahren: 60% × persönlicher Steuersatz
Die Mathematik der Optimierung
Das Grundprinzip
Jeder Euro, der als GF-Gehalt gezahlt wird, spart der GmbH:
- •15% KSt + 0,825% Soli + GewSt (z.B. 14% bei Hebesatz 400%) = ca. 29,825%
Gleichzeitig kostet jeder Euro GF-Gehalt den Geschäftsführer:
- •ESt zum Grenzsteuersatz (14% bis 45%) + ggf. Soli + KiSt
Der Sweet Spot liegt dort, wo der Grenzsteuersatz der ESt die Gesamtsteuerersparnis auf GmbH-Ebene übersteigt.
Bei einem Hebesatz von 400% und ohne Kirchensteuer:
- •GmbH-Steuer gespart pro Euro: ca. 29,83%
- •ESt-Grenzsteuersatz bei €66.760: 42%
Das bedeutet: Solange der ESt-Grenzsteuersatz unter ca. 30% liegt, ist jeder Euro Gehalt steuerlich vorteilhafter als Thesaurierung. Der Grenzsteuersatz erreicht 30% bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. €40.000–€45.000.
Aber: Die Ausschüttungsbesteuerung ändert das Bild
Wenn der in der GmbH verbleibende Gewinn irgendwann ausgeschüttet wird, kommen noch 26,375% KapESt hinzu. Die effektive Gesamtbelastung auf ausgeschüttete GmbH-Gewinne berechnet sich als:
Gesamtbelastung = GmbH-Steuer + (1 − GmbH-Steuer) × KapESt
Bei 400% Hebesatz:
= 29,825% + (1 − 29,825%) × 26,375%
= 29,825% + 18,510%
= 48,335%
Das ist höher als der Spitzensteuersatz von 42%! Daher gilt: Wenn der Gewinn ohnehin ausgeschüttet werden muss, ist ein höheres GF-Gehalt oft vorteilhaft — bis zum Spitzensteuersatz.
Optimale Bereiche in der Praxis
| GmbH-Gewinn (vor GF-Gehalt) | Optimales GF-Gehalt (ledig, 400%) | Optimales GF-Gehalt (verheiratet, 400%) | Thesaurierter Rest |
|---|---|---|---|
| €80.000 | €55.000 – €60.000 | €70.000 – €75.000 | €20.000 – €25.000 |
| €100.000 | €60.000 – €65.000 | €75.000 – €80.000 | €35.000 – €40.000 |
| €150.000 | €65.000 – €75.000 | €80.000 – €95.000 | €75.000 – €85.000 |
| €200.000 | €70.000 – €85.000 | €90.000 – €110.000 | €115.000 – €130.000 |
| €300.000 | €80.000 – €100.000 | €100.000 – €130.000 | €200.000 – €220.000 |
| €500.000 | €100.000 – €130.000 | €120.000 – €160.000 | €370.000 – €400.000 |
Praxis-Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Optimierung auch die Sozialversicherung. Als beherrschender Gesellschafter-GF (≥ 50% Anteile) sind Sie zwar sozialversicherungsfrei in der gesetzlichen SV, aber Sie benötigen private Krankenversicherung und Altersvorsorge. Diese Kosten steigen mit dem Gehalt.
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) — Die Grenzen des Finanzamts
Was ist eine vGA?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Vorteil gewährt, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten unter gleichen Umständen nicht gewährt hätte (§8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Die Folgen einer vGA
- 1.Auf GmbH-Ebene: Der als vGA qualifizierte Betrag wird dem Gewinn hinzugerechnet → höhere KSt + GewSt
- 2.Beim Gesellschafter: Der Betrag wird als Kapitalertrag besteuert (26,375% KapESt) — zusätzlich zur bereits gezahlten ESt auf das Gehalt
- 3.Doppelbesteuerung: Im schlimmsten Fall wird der gleiche Betrag sowohl als Gehalt (ESt) als auch als Ausschüttung (KapESt) besteuert
- •Festgehalt
- •Tantieme (Bonus)
- •Sachbezüge (Dienstwagen, Wohnung)
- •Altersversorgung (Pensionszusage)
- •Gewinntantieme: Prozentsatz des Jahresüberschusses (idR 25–50%)
- •Umsatztantieme: Prozentsatz des Umsatzes (weniger üblich, riskanter bei vGA-Prüfung)
- •Bemessungsgrundlage: Klar im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag definieren (vor oder nach Steuern, vor oder nach Tantieme)
- •Festgehalt: €72.000
- •Tantieme: 25% × (€200.000 − €72.000) = €32.000
- •Gesamtbezüge: €104.000
- •Verhältnis zum Gewinn: 52% → im grünen Bereich
- 1.GmbH-Ebene: Pensionsrückstellung mindert den Gewinn → weniger KSt + GewSt
- 2.GF-Ebene: Keine sofortige Besteuerung (erst bei Auszahlung im Ruhestand)
- 3.Steuerstundung: Der Vorteil wirkt wie ein zinsloses Darlehen vom Finanzamt
- •Erdienungsdauer: Mindestens 10 Jahre zwischen Zusage und Pensionseintritt
- •Mindestalter: Pensionsalter mindestens 62 Jahre (nach aktuellem BMF-Schreiben)
- •Probezeit: Keine Zusage in den ersten 2–3 Jahren der Geschäftsführertätigkeit
- •Angemessenheit: Pensionszusage + laufendes Gehalt dürfen zusammen nicht unangemessen sein
- •Schriftform: Klare, eindeutige Versorgungszusage erforderlich
- •Rückdeckung: Empfohlen (z.B. Rückdeckungsversicherung), aber nicht zwingend
- •GF-Alter: 45 Jahre, Pensionsalter: 67 Jahre
- •Pensionszusage: €3.000/Monat ab Pensionseintritt
- •Jährliche Rückstellungszuführung (vereinfacht): ca. €15.000
- •Steuerersparnis GmbH (bei 30%): €4.500/Jahr
- •Über 22 Jahre: €99.000 Steuerersparnis (ohne Zinseffekt)
- 1.Gehaltsvergleich: Ist das Gehalt branchenüblich? Vergleich mit BBE-/Kienbaum-Studien
- 2.Gesamtausstattung: Übersteigen die Gesamtbezüge 75% des Gewinns?
- 3.Nur-Tantieme: Gibt es ein angemessenes Festgehalt, oder wird nur Tantieme gezahlt?
- 4.Rückwirkung: Wurde das Gehalt rückwirkend erhöht? (Starkes vGA-Indiz)
- 5.Sachbezüge: Dienstwagen, Wohnung, Reisen — privater Nutzungsanteil korrekt versteuert?
- 6.Pensionszusage: Formvorschriften eingehalten? Erdienungsdauer? Angemessenheit?
- 1.Gehalt nie anpassen — Der optimale Betrag ändert sich mit dem Gewinn. Jährliche Überprüfung empfohlen.
- 2.Nur auf Steuerminimierung schauen — Sozialversicherung, Krankenversicherung und Altersvorsorge berücksichtigen
- 3.Keine schriftliche Vereinbarung — Der GF-Anstellungsvertrag muss die Bezüge klar regeln
- 4.Rückwirkende Gehaltserhöhung — Fast immer vGA. Gehaltsanpassungen nur prospektiv (im Voraus).
- 5.Tantieme ohne Festgehalt — Wird vom BFH als vGA gewertet (BFH I R 24/02)
Angemessenheitsprüfung des GF-Gehalts
Das Finanzamt prüft die Angemessenheit anhand mehrerer Kriterien:
1. Gesamtausstattung (BFH-Rechtsprechung)
Die Gesamtbezüge dürfen in der Regel 75% des Jahresgewinns (vor GF-Gehalt) nicht übersteigen. Bei kleinen GmbHs wird oft ein Rahmen von 50–75% akzeptiert.
2. Einzelkomponenten
Jede Gehaltskomponente muss für sich angemessen sein:
3. Fremdvergleich (Drittvergleich)
Was würde ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position verdienen? Branchenübliche Gehaltsstudien (z.B. Kienbaum, BBE) dienen als Referenz.
Wichtige BFH-Urteile zur vGA
| Urteil | Kernaussage |
|---|---|
| BFH v. 05.10.1994, I R 50/94 | 75%-Grenze als Obergrenze für GF-Gesamtbezüge |
| BFH v. 27.02.2003, I R 46/01 | Tantiemen bis 50% des Jahresüberschusses sind angemessen |
| BFH v. 04.06.2003, I R 24/02 | Nur-Tantieme (ohne Festgehalt) ist idR vGA |
| BFH v. 28.06.2006, I R 137/04 | Firmenwagen: 1%-Regelung kann als vGA gewertet werden bei unangemessener Nutzung |
| BFH v. 11.09.2013, I R 28/13 | Pensionszusage: Mindestalter 27, Probezeit, Erdienensdauer |
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie die Grundlage für jede Gehaltskomponente schriftlich. Ein Gesellschafterbeschluss mit Begründung (Vergleichsgehälter, Branchenüblichkeit) schützt Sie im Falle einer Betriebsprüfung.
Tantieme (Bonus) als Optimierungsinstrument
Grundsätze der Tantieme
Eine Tantieme ist eine gewinnabhängige Vergütung. Sie erlaubt es, das GF-Gehalt flexibel an die Gewinnsituation anzupassen — in guten Jahren mehr, in schlechten Jahren weniger.
Steuerlich anerkannte Tantieme-Regelungen
Praxis-Tipp: Eine Tantieme von 25–33% des Jahresüberschusses (vor Steuern, vor Tantieme) wird vom Finanzamt in der Regel akzeptiert. Bei Tantiemen > 50% steigt das vGA-Risiko erheblich.
Tantieme-Beispiel
GmbH-Gewinn vor GF-Bezügen: €200.000
Pensionszusage (betriebliche Altersversorgung)
Das Prinzip
Die GmbH kann dem Gesellschafter-GF eine Pensionszusage erteilen. Die jährlichen Zuführungen zur Pensionsrückstellung sind Betriebsausgaben der GmbH — sie mindern den Gewinn, ohne dass aktuell Geld fließt.
Steuerliche Vorteile
Voraussetzungen (strenge Formvorschriften)
Rechenbeispiel Pensionszusage
Praxis-Tipp: Die Pensionszusage ist ein mächtiges Instrument, aber mit erheblichen Risiken. Wenn die GmbH wirtschaftlich scheitert, kann die Pensionszusage wertlos werden. Eine Rückdeckungsversicherung (Congruent Reinsurance) ist dringend empfohlen. Die Kosten dafür sind ebenfalls Betriebsausgaben.
Beispielrechnungen bei drei Gewinnstufen
Gewinn €100.000 — Optimierung
| Variante | GF-Gehalt | KSt+GewSt | ESt | KapESt (auf Rest) | Gesamtsteuer |
|---|---|---|---|---|---|
| A: Niedrig | €40.000 | €17.895 | €8.452 | €11.100 | €37.447 |
| B: Optimal | €62.000 | €11.336 | €15.842 | €6.842 | €34.020 |
| C: Hoch | €85.000 | €4.474 | €25.461 | €2.772 | €32.707 |
| D: Thesaurierung | €40.000 | €17.895 | €8.452 | €0 | €26.347 |
Ergebnis: Bei voller Entnahme ist ein hohes Gehalt (C) am besten. Bei Teilthesaurierung (D) ist ein niedrigeres Gehalt besser. Die Optimierung hängt entscheidend davon ab, wie viel Sie privat brauchen.
Gewinn €200.000 — Optimierung
| Variante | GF-Gehalt | KSt+GewSt | ESt | KapESt (auf Rest) | Gesamtsteuer |
|---|---|---|---|---|---|
| A: Niedrig | €50.000 | €44.738 | €12.117 | €27.726 | €84.581 |
| B: Optimal | €80.000 | €35.790 | €22.890 | €22.170 | €80.850 |
| C: Max ESt | €120.000 | €23.868 | €39.506 | €14.780 | €78.154 |
| D: Thesaurierung | €60.000 | €41.748 | €15.842 | €0 | €57.590 |
Gewinn €400.000 — Optimierung
| Variante | GF-Gehalt | KSt+GewSt | ESt | KapESt (auf Rest) | Gesamtsteuer |
|---|---|---|---|---|---|
| A: Niedrig | €60.000 | €101.430 | €15.842 | €63.306 | €180.578 |
| B: Optimal | €100.000 | €89.550 | €32.790 | €55.476 | €177.816 |
| C: Max vor 45% | €130.000 | €80.603 | €45.644 | €49.596 | €175.843 |
| D: Thesaurierung | €80.000 | €95.490 | €22.890 | €0 | €118.380 |
Die Betriebsprüfung: Worauf das Finanzamt achtet
Bei einer Betriebsprüfung (die statistisch alle 15–20 Jahre bei kleinen GmbHs stattfindet) prüft der Prüfer insbesondere:
Praxis-Tipp: Führen Sie einen jährlichen "Selbst-Check" durch: Vergleichen Sie Ihre Bezüge mit Branchenstudien und dokumentieren Sie das Ergebnis. Im Prüfungsfall zeigt dies dem Finanzamt, dass Sie sich bewusst mit der Angemessenheit beschäftigt haben.
Häufige Fehler bei der GF-Gehalts-Optimierung
FAQ
Muss ich als Gesellschafter-GF ein Gehalt beziehen?
Nein, es gibt keine Pflicht. Sie können auch ausschließlich von Gewinnausschüttungen leben. Allerdings ist ein angemessenes Gehalt steuerlich meist vorteilhafter (niedrigere Gesamtsteuerbelastung).
Wie oft kann ich das GF-Gehalt anpassen?
Grundsätzlich jederzeit durch Gesellschafterbeschluss, aber nur prospektiv (für die Zukunft). Rückwirkende Erhöhungen sind ein starkes Indiz für eine vGA. In der Praxis wird eine jährliche Anpassung empfohlen.
Kann ich mir Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) zahlen?
Ja, wenn dies im GF-Anstellungsvertrag vereinbart ist und die Gesamtausstattung angemessen bleibt. Sonderzahlungen, die nur in guten Jahren gewährt werden, können als vGA gewertet werden.
Wie wirkt sich ein Minijob des Ehepartners in der GmbH aus?
Der Ehepartner kann als Minijobber (€520/Monat) angestellt werden. Das Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und beim Ehepartner steuerfrei. Voraussetzung: tatsächliche Arbeitsleistung und Fremdvergleich. Typische Tätigkeiten: Büroorganisation, Buchhaltung, Social Media.
Was gilt bei einer Ein-Personen-GmbH vs. Mehrpersonen-GmbH?
Bei einer Ein-Personen-GmbH (100% Beteiligung) prüft das Finanzamt besonders streng, da kein natürliches Korrektiv durch andere Gesellschafter besteht. Bei Mehrpersonen-GmbHs wird die Angemessenheit großzügiger beurteilt, insbesondere wenn auch Fremdgesellschafter beteiligt sind.
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