Spardosen-GmbH: So zahlen Sie nur 1,5% Steuern auf Aktiengewinne
Was ist eine Spardosen-GmbH?
Eine Spardosen-GmbH (auch: vermögensverwaltende GmbH oder Trading-GmbH) ist eine GmbH, deren einziger Zweck die Verwaltung von Vermögen ist — typischerweise Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere. Der Name "Spardosen-GmbH" kommt daher, dass das Geld in der GmbH "gespart" wird und dort nahezu steuerfrei wachsen kann.
Das Konzept basiert auf einer klaren gesetzlichen Grundlage: §8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Dieser Paragraf gewährt Kapitalgesellschaften eine weitgehende Steuerbefreiung auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften — und damit auf Aktiengewinne.
Historischer Hintergrund
Das sogenannte Schachtelprivileg (§8b KStG) wurde ursprünglich eingeführt, um Mehrfachbesteuerung in Konzernstrukturen zu vermeiden. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Gewinne, die bereits auf Ebene der Tochtergesellschaft besteuert wurden, bei der Muttergesellschaft erneut besteuert werden. Clevere Steuerberater erkannten, dass dieses Privileg auch für reine Anlagegesellschaften nutzbar ist.
Der entscheidende Vorteil: §8b KStG im Detail
§8b Abs. 2 KStG — Veräußerungsgewinne
Nach §8b Abs. 2 Satz 1 KStG bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung des Einkommens einer Kapitalgesellschaft außer Ansatz. Das bedeutet: Wenn Ihre GmbH Aktien verkauft und dabei Gewinn erzielt, ist dieser Gewinn steuerfrei.
Aber: Nach §8b Abs. 3 Satz 1 KStG gelten 5% des Veräußerungsgewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Diese 5% werden dann ganz normal mit KSt, Soli und GewSt besteuert.
Die effektive Besteuerung bei einem Hebesatz von 400%:
| Steuerart | Berechnung | Effektiver Satz |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15% × 5% | 0,75% |
| Solidaritätszuschlag | 0,75% × 5,5% | 0,04125% |
| Gewerbesteuer (400%) | 14% × 5% | 0,70% |
| Gesamt | ca. 1,49% |
Bei einem niedrigeren Hebesatz (z.B. 250% in Monheim) sinkt die Gesamtbelastung sogar auf ca. 1,19%.
§8b Abs. 1 KStG — Dividenden
Dividendenerträge einer GmbH von anderen Kapitalgesellschaften sind ebenfalls zu 95% steuerfrei. Aber Achtung: Nach §8b Abs. 4 KStG gilt die Steuerbefreiung für Dividenden nur, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10% betrug (Streubesitzdividenden sind seit 2013 voll steuerpflichtig).
Für ein typisches Aktiendepot in der GmbH (Streubesitz < 10%) bedeutet das:
- •Veräußerungsgewinne (Kursgewinne): 95% steuerfrei → ca. 1,5% effektive Steuer
- •Dividenden: voll steuerpflichtig → ca. 30% effektive Steuer (KSt + GewSt)
Praxis-Tipp: Wählen Sie für die Spardosen-GmbH bevorzugt thesaurierende ETFs oder wachstumsorientierte Aktien mit geringer Dividendenrendite. So maximieren Sie den §8b-Vorteil.
Welche Anlageklassen profitieren?
Nicht alle Anlageklassen werden gleich behandelt. Hier der Überblick:
Aktien (Einzeltitel)
- •Veräußerungsgewinne: 95% steuerfrei (§8b Abs. 2 KStG)
- •Dividenden bei < 10% Beteiligung: voll steuerpflichtig (ca. 30%)
- •Dividenden bei ≥ 10% Beteiligung: 95% steuerfrei
- •Bewertung: Ideal für die Spardosen-GmbH (bei Kursgewinn-Fokus)
ETFs (Aktienfonds)
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gelten für Fonds besondere Regeln (InvStG 2018):
- •Die GmbH erhält eine Teilfreistellung von 80% auf Erträge aus Aktienfonds (≥ 51% Aktienanteil)
- •§8b KStG ist für Publikumsfonds nicht anwendbar (§ 20 Abs. 1 InvStG)
- •Effektive Steuer auf ETF-Erträge: ca. 30% × 20% = ca. 6% (KSt + GewSt auf den nicht-freigestellten Teil)
| Fondstyp | Aktienanteil | Teilfreistellung | Effektive Steuer (ca.) |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | ≥ 51% | 80% | 6,0% |
| Mischfonds | ≥ 25% | 40% | 18,0% |
| Immobilienfonds | ≥ 51% Immobilien | 60% | 12,0% |
| Sonstige Fonds | — | 0% | 30,0% |
Praxis-Tipp: Für die Spardosen-GmbH sind Einzelaktien steuerlich wesentlich vorteilhafter als ETFs. Wenn Sie dennoch ETFs bevorzugen, wählen Sie thesaurierende Aktienfonds mit ≥ 51% Aktienanteil.
Anleihen und Zinserträge
- •Zinserträge sind voll steuerpflichtig (ca. 30% KSt + GewSt)
- •§8b KStG gilt nicht für Anleihen
- •Bewertung: Kein Vorteil gegenüber privater Besteuerung (26,375% Abgeltungsteuer)
Kryptowährungen
- •Kursgewinne aus Krypto in der GmbH: voll steuerpflichtig (ca. 30%)
- •§8b KStG gilt nicht für Kryptowährungen (keine Anteile an Kapitalgesellschaften)
- •Privat: nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei (§23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
- •Bewertung: GmbH ist für Krypto steuerlich nachteilig
Immobilien
- •Veräußerungsgewinne: voll steuerpflichtig (ca. 30%)
- •Keine 10-Jahres-Spekulationsfrist wie bei Privatpersonen
- •Aber: höhere AfA-Sätze (z.B. degressive AfA), laufende Kosten absetzbar
- •Bei Gewerbeimmobilien: erweiterte Kürzung nach §9 Nr. 1 Satz 2 GewStG möglich
- •Bewertung: Nur in Spezialfällen vorteilhaft (z.B. bei gewerblichem Immobilienhandel)
Detaillierte Kostenanalyse: Was kostet die Spardosen-GmbH?
Bevor Sie gründen, müssen Sie die laufenden Kosten kennen:
Einmalige Gründungskosten
| Position | Kosten |
|---|---|
| Notar (Beurkundung Gesellschaftsvertrag) | €500 – €1.500 |
| Handelsregister (Eintragung) | €300 – €500 |
| Gewerbeanmeldung | €20 – €60 |
| Stammkapital (mind. €12.500 sofort, €25.000 gesamt) | €25.000 |
| Anwalt (optional, für individuelle Satzung) | €500 – €2.000 |
| Summe (ohne Stammkapital) | €1.320 – €4.060 |
Laufende jährliche Kosten
| Position | Kosten/Jahr |
|---|---|
| Steuerberater (Buchführung + Jahresabschluss) | €2.500 – €5.000 |
| IHK-Beitrag | €150 – €500 |
| Bundesanzeiger (Offenlegung) | €50 – €200 |
| Geschäftskonto + Depotkonto | €100 – €500 |
| LEI-Nummer (für Wertpapierhandel) | €70 – €130 |
| D&O-Versicherung (optional) | €200 – €500 |
| Summe | €3.070 – €6.830 |
Break-Even-Berechnung: Ab welchem Depotvolumen lohnt es sich?
Nehmen wir an, Sie erzielen durchschnittlich 8% Rendite p.a. durch Kursgewinne (keine Dividenden).
Privat: 8% × 26,375% Abgeltungsteuer = 2,11% Steuer auf das Depot
GmbH: 8% × 1,49% effektiv = 0,12% Steuer auf das Depot, aber €4.000 Fixkosten
Break-Even: €4.000 / (2,11% − 0,12%) = €4.000 / 1,99% ≈ €201.000
| Depotvolumen | Steuervorteil GmbH | Minus Kosten | Netto-Vorteil |
|---|---|---|---|
| €100.000 | €1.590 | −€4.000 | −€2.410 |
| €200.000 | €3.180 | −€4.000 | −€820 |
| €250.000 | €3.975 | −€4.000 | −€25 |
| €300.000 | €4.770 | −€4.000 | +€770 |
| €500.000 | €7.950 | −€4.000 | +€3.950 |
| €1.000.000 | €15.900 | −€4.000 | +€11.900 |
Praxis-Tipp: Bei einem Depotvolumen unter €250.000 ist die Spardosen-GmbH in der Regel nicht wirtschaftlich. Berücksichtigen Sie auch den Verwaltungsaufwand und die Unflexibilität der Struktur.
Verlustverrechnung (§8b Abs. 3 Satz 3 KStG)
Ein wichtiger Nachteil: Verluste aus Aktienverkäufen sind in der GmbH nach §8b Abs. 3 Satz 3 KStG nicht abzugsfähig. Wenn 95% der Gewinne steuerfrei sind, sind spiegelbildlich auch 95% der Verluste steuerlich nicht nutzbar.
Das bedeutet: Wenn Ihre GmbH eine Aktie mit €10.000 Verlust verkauft, können nur €500 (5%) steuerlich berücksichtigt werden. Die restlichen €9.500 verpuffen steuerlich.
Vergleich Verlustverrechnung:
| Privat | Spardosen-GmbH | |
|---|---|---|
| Verlust €10.000 | Vollständig mit Aktiengewinnen verrechenbar | Nur €500 (5%) nutzbar |
| Steuerersparnis bei 26,375% / 30% Steuersatz | €2.638 | €150 |
Zufluss-/Abflussprinzip vs. Bilanzierung
Ein häufig übersehener Punkt: Als GmbH sind Sie bilanzierungspflichtig und müssen Wertpapiere bewerten.
- •Niederstwertprinzip (§253 Abs. 4 HGB): Bei dauerhafter Wertminderung muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden (die allerdings nach §8b Abs. 3 KStG steuerlich nicht wirksam ist)
- •Anschaffungskosten: Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bilanziert, nicht zum Marktwert
- •Realisationsprinzip: Gewinne werden erst bei Verkauf erfasst (anders als bei der Vorabpauschale für Privatanleger nach InvStG)
Praxis-Tipp: Die Bilanzierung von Wertpapieren in der GmbH ist komplex. Ihr Steuerberater sollte Erfahrung mit vermögensverwaltenden GmbHs haben. Fragen Sie explizit danach.
Die Entnahme-Problematik
Geld, das in der Spardosen-GmbH verbleibt, wächst nahezu steuerfrei. Aber Sie leben nicht in der GmbH. Wenn Sie Geld privat benötigen, gibt es folgende Wege:
- 1.Gewinnausschüttung: 25% KapESt + 5,5% Soli = 26,375% — der §8b-Vorteil wird teilweise aufgefressen
- 2.Geschäftsführer-Gehalt: Muss angemessen sein (vGA-Risiko). Bei einer reinen Vermögensverwaltung ist die Angemessenheit schwer zu begründen.
- 3.Darlehen an Gesellschafter: Möglich, aber Marktzins erforderlich. Zinsen sind Einkünfte der GmbH.
- 1.Dividendenstarke Aktien kaufen — Streubesitzdividenden sind voll steuerpflichtig
- 2.Krypto oder Anleihen in die GmbH legen — Kein §8b-Vorteil
- 3.Kosten unterschätzen — €4.000+ p.a. Fixkosten fressen bei kleinen Depots den Vorteil auf
- 4.Keine LEI-Nummer beantragen — Ohne LEI kann die GmbH keine Wertpapiere handeln (EU-Verordnung)
- 5.Steuernachteile bei Verlusten ignorieren — 95% der Verluste sind nicht nutzbar
- 6.Zu früh Geld entnehmen — Die Ausschüttungssteuer reduziert den Vorteil erheblich
Praxis-Tipp: Die Spardosen-GmbH ist ein Langfrist-Vehikel. Planen Sie, das Geld mindestens 10–15 Jahre in der GmbH zu lassen. Erst dann entfaltet sich der Zinseszins-Vorteil vollständig. Bei Bedarf können Sie über eine Holding-Struktur das Geld flexibler bewegen.
Häufige Fehler bei der Spardosen-GmbH
FAQ
Kann ich mein bestehendes Privatdepot in die GmbH übertragen?
Ja, aber die Übertragung gilt steuerlich als Verkauf und Neuanschaffung. Auf bestehende Kursgewinne fällt Abgeltungsteuer an. Alternativ können Sie die Aktien zum aktuellen Kurs als Sacheinlage einbringen — dann entsteht der Gewinn ebenfalls beim Einbringenden. Es gibt keine steuerfreie Übertragung eines Privatdepots in eine GmbH.
Brauche ich eine BaFin-Lizenz für eine Trading-GmbH?
Nein, solange Sie nur eigenes Vermögen verwalten. Eine BaFin-Lizenz wird erst erforderlich, wenn Sie fremdes Vermögen verwalten oder Finanzdienstleistungen für Dritte erbringen.
Kann ich die GmbH von zu Hause aus führen?
Ja. Die Spardosen-GmbH kann den Sitz an Ihrer Privatadresse haben. Beachten Sie aber den Hebesatz — ein Sitz in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz spart zusätzlich.
Was passiert im Erbfall?
GmbH-Anteile werden nach dem Bewertungsgesetz (BewG) bewertet. Für vermögensverwaltende GmbHs gibt es keine Begünstigung nach §13a/13b ErbStG (Betriebsvermögen). Die Anteile werden zum Verkehrswert besteuert. Dies ist ein Nachteil gegenüber operativen GmbHs.
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